AGB

§ 1 – Geltungsbereich, Kundeninformationen

1. Für die Geschäftsbeziehungen der Firma B3 Verwaltungs & Beratungs GmbH, (nachfolgend „Consultant” genannt) und dem Auftraggeber, (nachfolgend „Kunde” genannt), gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden bei Vertragsschluss Vertragsbestandteil.

2. Vertragspartner und Auftragnehmer ist:

B3 Verwaltungs & Beratungs GmbH
Geschäftsführer: Julia Löwigt
Rosa-Luxemburg-Straße 3
18055 Rostock

3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Consultant stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

4. Die Vertragssprache ist Deutsch.

5. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer gem. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Daher gelten unsere AGB nur gegenüber vorbenanntem Personenkreis

6. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass nochmals ein erneuter Hinweis erfolgt.
7. Der Kunde hat die Möglichkeit die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website: www.handwerks-akademie.de abzurufen und auszudrucken.

§ 2 – Leistungen des Consultants
1. Das Angebot des Consultants umfasst folgende Leistungen:

  • Unternehmensberatung
  • Marketing, Sales, Recruiting &
  • Optimierung
  • Company Brandbuilding
  • Coaching
  • Strategieplanung

2. Für die Erbringung der übernommenen Leistungen verpflichtet sich der Kunde dem Consultant alle erforderlichen Informationen rechtzeitig mit aktuellem Inhalt zur Verfügung zu stellen, die für die Auftragsdurchführung notwendig sind.
3.    Inhalt und Umfang der im Angebot dargelegten Leistungen ergeben sich aus Anlage 1 zum Vertrag.

§ 3 – Vertragsschluss
1. Das Angebot des Consultants ist unverbindlich und freibleibend, solange es nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden ist und stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot gegenüber dem Consultant abzugeben.
2. Der Dienstleistungsvertrag kommt erst dann rechtswirksam zustande, sobald er vom Consultant gegengezeichnet ist. Bis dahin stellt die vorliegende Erklärung des Kunden ein Angebot auf Abschluss eines Dienstvertrages dar.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, vor Gegenzeichnung durch den Consultant, die innerhalb von zwei Wochen erfolgen muss, von dieser Erklärung zurückzutreten. Die zwei-Wochen-Frist beginnt mit dem Eingang des Angebots beim Consultant.

§ 4 – Zahlung – vereinbarte Vergütung
1. Die vereinbarte Vergütung sind Netto-Preise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer i. H. v. derzeit 19 %. Die Vergütung wird mit der Auftragsbestätigung durch den Consultant sofort fällig.
2. Die Abrechnung orientiert sich an der geschuldeten Leistung des Consultants. Mit der Auftragsbestätigung spätestens mit der Rechnungslegung übermittelt der Consultant an den Kunden die Bankverbindung. Der in der Rechnung jeweils ausgewiesene Rechnungsbetrag ist dann nach Zugang der Rechnung binnen 10 Tagen auf die übermittelte Bankverbindung zu leisten.
3. Der Consultant ist ebenso berechtigt die Abrechnung direkt über die Zahlungsdienstleiter CopeCart, Digistore oder PayPal abzuwickeln. Der Kunde stimmt dem automatisierten Forderungseinzug per Lastschriftverfahren, per Kreditkartenzahlung, oder durch einen Dienstleister wie z. B. CopeCart zu.
4. Der Kunde erhält über die abgerechnete Vergütung eine ordentliche Rechnung. Der Kunde kommt spätestens nach Ablauf von zehn Tagen nach Fälligkeit der Leistung in Verzug.
5. Gerät der Kunde mit der Zahlung oder einer Teilleistung in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Consultant ausdrücklich vorbehalten.
6. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an den Kunden versandt wird, wird mit einer Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird.
7. Werden dem Consultant nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, wonach die Ansprüche gegenüber dem Kunden durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet erscheinen, so ist der Consultant berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauskasse oder ausreichende Sicherheitsleistungen auszuführen und ggf. nach erfolglosem Ablauf einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall stehen dem Consultant Ersatz- und Vergütungsansprüche in ergebender Höhe bis zur vereinbarten Vertragslaufzeit zu; weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 5 – Abschlagszahlungen
1. Der Consultant ist berechtigt vor Ausführung der Tätigkeit von der vereinbarten Vergütung wie folgt Abschlagszahlung vom Kunden zu fordern: Einen Monatsbetrag der Vergütung
2. Die Abschlagszahlungen sind nach Zugang der jeweiligen Zahlungsaufforderung fällig und binnen sieben Tagen ohne Abzug zu leisten.

§ 6 – Fahrtkosten
Fahrtkosten werden vom Consultant wie folgt abgerechnet:
Ab dem 1. Entfernungskilometer werden 0,35 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Dies gilt für Hin- und Rückfahrt.

§ 7 – Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Dienstleistungsvertrag verbleiben die gelieferten Sachen/Publikationen im Eigentum des Consultants. Der Consultant ist zur Rücknahme der gelieferten Sachen berechtigt, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält. In dem Verlangen zur Herausgabe gelieferten Sachen liegt keine Rücktrittserklärung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, überlassene Sachen mit Sorgfalt zu behandeln.

§ 8 – Leistungsfrist
1. Der Leistungszeitpunkt ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Leistungsfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich durch den Consultant zugesichert werden.
2. Bei zusätzlicher Bestellung, Abänderung oder Ergänzung des ursprünglichen Auftrages sind vormals zugesicherten Fristen gegenstandslos. Es gilt dann die neu vereinbarte Leistungsfrist.
3. Die Einhaltung der Leistungsfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie gegebenenfalls dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Teillieferungen durch den Consultant sind zulässig.

§ 9 – Pflichten des Kunden
1. Für die Erbringung der übernommenen Leistungen verpflichtet sich der Kunde dem Consultant alle erforderlichen Informationen rechtzeitig mit aktuellem Inhalt zur Verfügung zu stellen, die für die Auftragsdurchführung notwendig sind.
2. Der Kunde sichert zu, hinsichtlich der von ihm bereit gestellten Inhalte Inhaber aller zu einer Veröffentlichung erforderlichen Rechte zu sein.
3. Eine Verwendung von Pseudonymen ist nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, sich mit seinem Klarnamen anzumelden. Darüber hinaus ist er verpflichtet, auf der Online-Plattform des Consultants und in der Kommunikation mit anderen Kunden ausschließlich wahre und nicht irreführende Angaben zu machen.
4. Der Teilenehmer ist verpflichtet, keine rechtswidrigen Inhalte zu veröffentlichen und keine Rechte Dritter zu verletzen; insbesondere keine beleidigenden, verleumderischen, pornografischen, jugendgefährdenden oder sonst rechtsverletzenden Inhalte zu veröffentlichen oder auf solche zu verweisen.
5. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder sonstige Verwertung der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen zu anderen Zwecken als der Erfüllung des vertraglichen Zwecks ist dem Kunden ausdrücklich untersagt.

§ 10 – Rechte des Consultants
1. Der Consultant ist berechtigt, die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Daten automatisiert zu verarbeiten, zu verändern, anzupassen um diese Daten aufbereitet darzustellen.
2. Des Weiteren ist der Consultant berechtigt, sämtliche zur Verfügung gestellten Daten statistisch auszuwerten sowie die Ergebnisse, soweit dieses nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist, uneingeschränkt zu verwenden und zu veröffentlichen.

§ 11 – Kündigung/Rücktritt vom Dienstvertrag
1. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer sind, ist der Consultant, nachdem er den Kunden über den hindernden Umstand informiert hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Consultant ist auch zur Kündigung berechtigt, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt.
2.  Kündigt der Kunde – ohne dass der Consultant dies zu vertreten hat – den Vertrag vor vollständiger Leistungserbringung des Auftragnehmers, steht dem Auftragnehmer neben dem gesondert abzurechnenden anteiligen Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen auch Anspruch auf Schadenersatz für Aufwendungen und entgangenen Gewinn i. H. v. 20 % des anteiligen Vergütungsanspruchs für die zum Kündigungszeitpunkt noch nicht erbrachten Leistungen zu, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Consultant kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Consultant bleibt es in jedem Falle unbenommen, anstelle der vorstehenden Schadenspauschale auch einen höheren Schaden durch konkrete Schadensberechnung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen und geltend zu machen.

§ 12 – HAFTUNG
1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2. Der Consultant schließt eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betrifft. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Consultant, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt.
3. Bei leichtfahrlässigen Pflichtverletzungen beschränken wir die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt.
4. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden wird durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Auftragswertes und Schadenhöhe, begrenzt.
5. Der Consultant haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch den Lieferanten) verursacht worden sind, die der Consultant nicht zu vertreten hat.
6. Der Auftragnehmer haftet nicht für solche Schäden, egal welcher Art, die aus Konsequenzen und Entscheidungen des Auftragnehmers, die dieser aus den Untersuchungsergebnissen zieht, resultieren. Sollte der Auftraggeber Konsequenzen aus den Informationen, die durch den Auftragnehmer übermittelt wurden, ziehen und Maßnahmen veranlassen, erkennt er hiermit an, dass er für diese allein verantwortlich ist.
7.    Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchen Rechtsgründen, ist ausgeschlossen.

§ 13 – Vertraulichkeit
1. Der Consultant verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zur jeweiligen ordnungsgemäßen Vertragserfüllung zu verwenden. Der Consultant verpflichtet sich, insbesondere keine vertraulichen Informationen zu vervielfältigen und an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht für die Vertragserfüllung erforderlich ist und dies zwischen den Parteien vereinbart wurde. Der Consultant verpflichtet sich, vertrauliche Informationen bei einer schriftlichen Aufforderung des Auftraggebers unverzüglich zu vernichten oder zurückzugeben.
2. Der Kunde verpflichtet sich, den Inhalt des Angebotes sowie alle Informationen oder Konzepte, die während der Vertragsverhandlung oder einer Beratung von dem Consultant aufgezeigt wurden, geheim zu halten. Die Weitergabe von Informationen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Consultants. Der Kunde stimmt zu, dass die erhobenen Daten aus dem Auftrag anonymisiert für forschende Zwecke und Publikationen verwendet werden dürfen.

§ 14 – Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2.  Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand der Sitz vom Consultant vereinbart. Der Consultant ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners anhängig zu machen.